Eine der konsularischen Aufgaben nach dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (Artikel 5 Buchstabe f) ist die Tätigkeit als Notar. Diese Befugnis besteht darin, dass die Botschaft der Slowakischen Republik Unterschriften von Personen, die Echtheit von Fotokopien und die Echtheit von Übersetzungen zur Verwendung in der Slowakischen Republik beglaubigen kann. Die Vertretung haftet nicht für den Inhalt der beglaubigten Dokumente.
Für die Einreichung eines Antrags auf Beglaubigung ist es erforderlich, im Voraus einen Termin zu vereinbaren.
Beglaubigung der Unterschrift einer Person
Mit der Beglaubigung der Unterschrift bescheinigt die Konsularabteilung der Botschaft der Slowakischen Republik in Berlin, dass der Antragsteller das Dokument eigenhändig unterschrieben hat. Die Beglaubigung der Unterschrift erfordert die persönliche Anwesenheit der Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll.
Der Antragsteller hat einen Identitätsnachweis vorzulegen:
Bürger der Slowakischen Republik: einen gültigen Reisepass oder gültigen Personalausweis
Ausländer: einen gültigen Reisepass, der von dem Land ausgestellt wurde, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt
Der Antragsteller muss das Dokument vorlegen, auf dem die Unterschrift geprüft werden soll.
Der Antragsteller muss das Dokument direkt vor dem Konsularbeamten unterschreiben. Die Gebühr für die Beglaubigung jeder einzelnen Unterschrift beträgt 14 Euro in bar.
Beglaubigung einer Fotokopie
Mit der Beglaubigung der Fotokopie bescheinigt die Botschaft der Slowakischen Republik in Berlin, dass die Fotokopie des Dokuments mit dem Originaldokument identisch ist.
Der Antrag auf die Beglaubigung einer Fotokopie besteht aus dem Originaldokument, der Fotokopie des Dokuments sowie der Vorlage eines gültigen Identitätsdokuments (Personalausweis, Reisepass).