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Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien 

Inhalt
    Updated 04.04.2024

    Zu den Aufgaben einer konsularischen Vertretung nach Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen gehören notarielle Befugnisse.

    Diese Kompetenz besteht darin, dass die konsularische Vertretung der Slowakischen Republik, d. h. Botschaft oder Generalkonsulat, die Echtheit von Unterschriften, Kopien und Übersetzungen für amtliche Zwecke in der Slowakei, beglaubigen darf. Die konsularische Vertretung /Generalkonsulat der Slowakischen Republik/, ist nicht für den Inhalt der zu beglaubigenden Urkunden verantwortlich.

    Wegen Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien werden Sie gebeten, einen Termin über unser Online-Terminreservierungssystem, zu buchen.

     

    Unterschriftsbeglaubigung

    Durch die Unterschriftsbeglaubigung bestätigt die konsularische Abteilung des Generalkonsulats, dass der Unterzeichner/ die Unterzeichnerin die Urkunde eigenhändig unterschrieben hat, oder die früher getätigte Unterschrift für eigene anerkannt wurde. Bei der Beglaubigung der Echtheit der Unterschrift muss die betroffene Person persönlich vorsprechen.

    Die Unterzeichner*innen weisen sich wie folgt aus:

     

    • slowakische Staatsbürger*innen – durch einen gültigen Reisepass oder Personalausweis,

    • ausländische Bewerber*innen – durch einen gültigen Reisepass des Landes, dessen Staatsbürger sie sind und Meldebescheinigung  oder Personalausweis (mit Adresse)

    Die Unterzeichner*innen sind verpflichtet die Urkunde vorzulegen, auf der die Unterschriftsbeglaubigung bestätigt werden soll (in Anwesenheit des Angestellten der konsularischen Abteilung).

    Bei zwei und mehreren Unterschriftsbeglaubigungen behält sich Generalkonsulat das Recht vor, über die Bearbeitungszeit, in Abhängigkeit von Anzahl und Schwierigkeitsgrad, zu entscheiden (z.B. Binden und  Heften von Verträgen).

    Die Kosten für die Unterschriftsbeglaubigung betragen 14 Euro. Die Gebühr wird in bar bei der Beantragung erhoben..

     

    Beglaubigungen von Kopien

    Durch die Beglaubigung von Kopien bestätigt das Konsulat, dass die Kopie eines Dokuments mit dem Original übereinstimmt.

    Benötigte Unterlagen: Original der Urkunde und gültiger Identitätsnachweis des Antragstellers/ der Antragstellerin (Personalausweis, Reisepass).

    Die Kosten für die Beglaubigung einer DIN A4 Seite betragen 14 Euro. Die Gebühr wird in bar bei der Beantragung erhoben.

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