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Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen in die Slowakei  

Publikované 22.07.2022

Einreise von Hunden, Katzen und Frettchen für nicht gewerbliche Verbringungen:

Einreisebestimmungen für Haustiere, die im Reiseverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (ausgenommen Irland, Malta, Schweden und das Vereinigte Königreich) mitgenommen werden:

1. Jedes Tier muss entweder durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein.


2. Für jedes Tier muss ein Heimtierausweis mitgeführt werden, der von einem von der zuständigen Behörde dazu ermächtigten Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass

a) eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres – gegebenenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut – vorgenommen wurde, wobei es sich um einen Impfstoff handelte, der die Anforderungen der Normenempfehlungen der Weltorganisation für Tiergesundheit erfüllt;

b) die Tiere regelmäßig gegen äußere (Zecken) und innere Parasiten (Hundebandwurm) behandelt werden.

In der Slowakei obliegt die Regelung der Leinen-, Maulkorbpflicht und Hundeverbot den einzelnen Gemeinden.