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Allgemeine Einreisebestimmungen 

Publikované 22.07.2022

Die Besucher der Slowakischen Republik sind verpflichtet, während ihres Aufenthaltes die Gesetze des Aufenthalts- oder Gaststaates zu respektieren. Sie sind ebenso verpflichtet, ihren Aufenthalt beim örtlich zuständigen Polizeikommissariat zu melden. Bei Unterbringung im Hotel oder einer Pension wird diese Anmeldung vom Betreiber durchgeführt. Sollte ein längerer Aufenthalt als 90 Tage geplant sein, muss eine Wohnsitzregistrierung beim zuständigen Polizeikommissariat des Wohnsitzes vorgenommen werden.

Auch wenn einige Länder bis zu fünf Jahre abgelaufene Reisepässe für die Einreise akzeptieren, wird bei der Einreise in und Ausreise aus der Slowakei ein gültiges Reisedokument benötigt. Reisedokument ist der Reisepass. Bei Reisen innerhalb der EU können die EU-Bürger ebenso einen gültigen Personalausweis verwenden. Der Führerschein ist kein Reisedokument.

Am 13. Oktober 2006 trat die Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates in Kraft. Laut dieser Verordnung ist ein Drittstaatsangehöriger bei seiner Einreise in die Slowakische Republik von der Visumpflicht für Transit und Aufenthalt, deren Dauer drei Monate je Sechsmonatszeitraum nicht überschreitet, befreit, wenn er im Besitz eines gültigen Reisedokumentes ist sowie Inhaber von:

a) Aufenthaltstitel – erteilt von einem der EWR-Mitgliedsstaaten
b) einem nationalen Schengen-Visum (für einen langfristigen Aufenthalt) – erteilt von einem der EWR-Mitgliedsstaaten
c) einem Schengen-Visum, welches das unbegrenzte Überschreiten der Staatsgrenzen eines Schengen-Landes erlaubt (Kurzaufenthaltsvisum; Mehrfachvisum) – erteilt von einem der EWR-Mitgliedsstaaten
d) einem anderen Dokument, das von einem der EWR-Mitgliedsstaaten ausgestellt wurde, und welches ihm die Rückkehr in den Staat gewährt, der dieses Dokument ausgestellt hat – z. B. Reisedokument für staatenlose Personen (Übereinkommen vom 28.09.1954) bzw. Reisedokument für Flüchtlinge (Übereinkommen vom 28.07.1951).

Es liegt nicht in der Zuständigkeit der slowakischen Botschaft in Wien, Informationen über die Einreisebestimmungen in andere Länder zu erteilen. Bitte beachten Sie dazu die allgemeinen Hinweise und v.a. die länderspezifischen Reiseinformationen auf der Webseite von dem slowakischen Außenministerium.