Verlust von Dokumenten


Updated 28.04.2023
Published 28.04.2023

Verlust von Dokumenten

Der Verlust bzw. Diebstahl eines Reisedokuments (Reisepass, Personalausweis, Ersatzreisedokument) muss unverzüglich der nächstgelegenen Polizeidienststelle in Deutschland und auch der Polizei der Slowakischen Republik gemeldet werden.
Die Anzeige bei der slowakischen Polizei kann persönlich in der slowakischen Botschaft in Berlin erfolgen, indem ein ausgefülltes Formular unterschrieben wird.

 

Ersatzreisedokument

Ein Ersatzreisedokument wird für den erforderlichen Zeitraum ausgestellt, um in die Slowakische Republik zu reisen.
Ein Ersatzreisedokument kann persönlich in der Konsularabteilung der Botschaft der Slowakischen Republik in Berlin beantragt werden, wenn das Reisedokument verloren gegangen ist, gestohlen wurde oder ungültig ist. Bei Verlust bzw. Diebstahl müssen Sie die deutsche polizeiliche Meldebescheinigung vorlegen und eine Verwaltungsgebühr von 10,- Euro bezahlen. Für die Ausstellung eines zweiten Ersatzreisedokuments innerhalb von sechs aufeinanderfolgenden Monaten ist eine Verwaltungsgebühr von 20,- Euro zu bezahlen.
Ein Elternteil kann ein Ersatzreisedokument auch in dem Fall persönlich beantragen, dass für ein neugeborenes Kind (in Deutschland geborenes Kind) noch keine slowakische Geburtsurkunde ausgestellt wurde und die Eltern aus wichtigen Gründen mit dem Kind in die Slowakische Republik reisen müssen. In diesem Fall sind dem Antrag auf die Ausstellung eines Ersatzreisedokuments folgende Unterlagen beizufügen und eine Verwaltungsgebühr von 10,- EUR zu bezahlen:

  • Reisedokumente der Eltern
  • deutsche Geburtsurkunde des Kindes mit einer amtlichen Übersetzung in die slowakische Sprache
  • wenn ein Elternteil den Antrag in Abwesenheit des Kindes stellt, ein biometrisches Lichtbild des Kindes
  • Nachweis des Wohnsitzes in Deutschland