Eheurkunde 

Updated 04.04.2024
Published 01.09.2022

Um Ihre im Ausland abgeschlossene Ehe in der Slowakei eintragen zu lassen, muss die slowakische Eheurkunde beantragt werden. Diese wird unter anderem auch dann benötigt, wenn Sie einen slowakischen Reisepass oder Personalausweis beantragen wollen.  

 

Benötigte Unterlagen:

Online-Terminreservierung

  • persönliches Erscheinen in der konsularischen Abteilung des Generalkonsulats der Slowakischen Republik in München,
  • der Antrag muss leserlich in Druckbuchstaben, in slowakischer Sprache, ausgefüllt werden (der Antrag kann vorab ausgefüllt werden. Dies verkürzt die Bearbeitungszeit. Der Antrag kann unten heruntergeladen werden. Der Antragsteller/ die Antragstellerin unterzeichnen den Antrag nicht vorab. Der konsularische Angestellte überprüft die Identität und danach darf der Antrag unterzeichnet werden. Wenn Ihnen etwas unklar ist, lassen Sie den Teil unausgefüllt. Nach Rücksprache mit der konsularischen Abteilung wird der Antrag vor Ort unterschrieben),
  • Identitätsnachweis des Antragstellers/ der Antragstellerin (gültiger slowakischer Reisepass oder Personalausweis),
  • Original des mehrsprachigen Formulars der deutschen Eheurkunde nach Artikel 7, bestimmt für die Slowakische Republik (dieses wird durch die gleiche Behörde wie die Eheurkunde ausgestellt). Besitzt der Antragsteller/ die Antragstellerin kein mehrsprachiges Formular, kann dieses Dokument durch eine amtliche Übersetzung der deutschen Eheurkunde in die slowakische Sprache ersetzt werden,  
  • bei Scheidung der vorherigen Ehe(n) muss/müssen das/die rechtskräftige(n) Scheidungsurteil(e) vorgelegt werden (bei den nach dem 1. Mai 2004 in Deutschland geschiedenen Ehen, reicht eine amtliche Übersetzung des rechtskräftigen Gerichtsurteils in die slowakische Sprache, Scheidungen vor diesem Datum müssen durch Krajský súd /Landgericht/ in der Slowakei anerkannt werden),
  • wenn die vorherige Scheidung in der Slowakei nicht eingetragen wurde (d. h. Eintragung durch Osobitná matrika /Sondermatrikel/ in Bratislava), muss vor der Beantragung der slowakischen Eheurkunde  – die Abschrift der Eheurkunde  zusammen mit dem Scheidungsurteil eingereicht werden,
  • wenn einer der Eheleute vor der Ehe verwitwet war, muss dies nachgewiesen werden (z.B. durch die Sterbeurkunde – das deutsche Dokument muss in die slowakische Sprache übersetzt werden),
  • für die slowakische Eheurkunde wird eine Gebühr in Höhe von 35 Euro und 5 Euro für Porto in bar bei der Beantragung direkt vor Ort in der konsularischen Abteilung erhoben.

Bei der Beantragung der slowakischen Eheurkunde nach der im Ausland abgeschlossenen Ehe, wird keine slowakische Geburtsurkunde benötigt, wenn diese bereits im Geburtenregister eingetragen wurde.

Eintragung durch Sondermatrikel /Osobitná matrika/ in Bratislava wird in der Regel spätestens drei Monate nach Zustellung der Mitteilung durchgeführt.

Das Generalkonsulat erteilt keine Auskünfte über den Status einzelner Anträge bei der Sondermatrikel. Vollständig eingereichte Anträge werden durch das Generalkonsulat zur Bearbeitung an die Sondermatrikel bei dem Innenministerium der Slowakischen Republik in Bratislava versendet.

Eintragung in das Eheregister