1. Startseite
  2. Dienste
  3. Führungszeugnis

Das Führungszeugnis

Updated 04.04.2024
Published 01.09.2022

Der Antrag auf Führungszeugnis aus der Slowakischen Republik wird persönlich gestellt.

Das Führungszeugnis ist eine amtliche Urkunde, durch die nachgewiesen wird, ob eine natürliche Person für rechtskräftig schuldig oder nicht schuldig erklärt wurde. Das Führungszeugnis wird durch Generalstaatsanwaltschaft der Slowakischen Republik auf Antrag der betroffenen Person, deren Identität bestätigt werden muss, ausgestellt.

Slowakische Staatsbürger*innen können in Deutschland ein europäisches Führungszeugnis durch zuständige deutsche Behörde (örtliche Meldebehörde – Bürgerbüro, Rathaus.....) beantragen. In diesem Fall erhalten sie ein Führungszeugnis aus der Slowakei in deutscher Sprache. 

 

Führungszeugnis durch Generalkosulat beantragen – benötigte Unterlagen

  • gültiger Identifikationsnachweis – Personalausweis, Reisepass

 

Beantragung durch eine bevollmächtigte Person

Das Führungszeugnis darf auch eine durch den Antragsteller/ die Antragstellerin bevollmächtigte Person bentragen und abholen. Die Vollmacht muss durch einen Notar oder eine andere zuständige Behörde beglaubigt werden, darf nicht älter als 30 Tage sein und wird dem Antrag beigelegt. 

Der Bevollmächtigte muss folgende Unterlagen vorlegen: 

  • einen gültigen Ausweis, durch den die Identität des Antragstellers/ der Antragstellerin geprüft werden kann, 
  • einen gültigen Ausweis, durch den die Identität des Bevollmächtigten geprüft werden kann.

 

Beantragung durch ausländische Antragsteller*innen

Im Falle ausländischer Antragsteller*innen werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Geburtsurkunde mit amtlicher Übersetzung in die slowakische Sprache,
  • Reisepass oder anderer Ausweis, durch den die Identität überprüft werden kann.

 

Kosten

Die Gebühr in Höhe von 14 Euro wird bei der Antragstellung in bar erhoben.

 

Anforderung der Legalisierung des Führungszeugnisses - Apostille

Es wird empfohlen, sich noch vor der Antragstellung bei der auszustellenden Behörde zu erkundigen, ob Legalisierung des Führungszeugnisses, der sogenannten Apostille, benötigt wird. Ein Führungszeugnis ohne Anforderung der Legalisierung (Apostille) wird innerhalb ein paar Stunden ausgestellt. Wenn es mit der Apostille versehen werden muss, wird das Führungszeugnis bis zu einem Monat postalisch zugesandt.

 

Elektronische Terminreservation ist aktiv nur in der slowakischen Version -  Výpis z registra trestov

 

Elektronické služby

Rezervácia termínu podania